Weberei: BfGT kritisiert Verwaltung für Vorlage
Morkes zweifelt an Rechtssicherheit des Verfahrens
Gütersloh (tcg). Kritik an der Verwaltungsvorlage zur Entscheidung über die Verpachtung der Weberei übt der Sprecher der Bürger für Gütersloh (BfGT) Norbert Morkes. Er beantrag eine Vertagung der Entscheidung zur Übernahme der Weberei, die am Donnerstag, 19 September, im Kulturausschuss getroffen werden soll. Auch Morkes hat sich mit einem eigenen Konzept um die Trägerschaft beworben.
Die Vorlage der Verwaltung enthalte weder einen konkreten Beschlussvorschlag noch detaillierte Aussagen zu den angeblich "erheblichen wirtschaftlichen Einbrüchen" im Gastronomiebereich und die damit verbundene Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen", kritisiert die BfGT-Fraktion in einer Mitteilung. Morkes will vor der Entscheidung geklärt haben, wie sich die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Weberei in den letzten Monaten verändert haben. Er will wissen, welche Schlüsse die drei Bewerber daraus zögen. Insbesondere interessiert die BfGT, ob die veränderten Rahmenbedingungen dazu führten, dass die Bewerber eine höhere finanzielle Beteiligung der Stadt erwarteten.
"Die neuen Betreiber müssen zur Planungssicherheit zunächst konkret erfahren, welche finanziellen Forderungen der Insolvenzverwalter stellt", fordert Morkes. Außerdem will die BfGT wissen ob die Stadt beabsichtigt sämtliche Kosten (inklusive Löhne und Gehälter) während der Übergangsphase - zumindest bis zum 1. Januar - zu übernehmen.
Des Weiteren fehlten der Beschlussvorlage Entwürfe zum Abschluss einer Fördervereinbarung, eines Mietvertrages sowie der Satzungsentwurf einer zu gründenden gGmbH durch einen neuen Träger.
Vergleiche man die aktuelle Vorlage mit den umfangreichen Beschlussvorlagen aus den Jahren 2007 bis 2011 (Trägerschaft Pari-Sozial), sei es absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar, warum die Verwaltung bei einer Entscheidung dieser Tragweite nicht ausführliche Informationen und Anlagen beigefügt habe, ohne die ein Beschluss zur Übernahme der Trägerschaft kaum möglich sei. .
Vor einer Beschlussfassung sollte auch geklärt werden, ob durch die von der Verwaltung beschriebene "wirtschaftlich schwierigere Ausgangslage" eine Öffnung der Weberei im letzten Quartal überhaupt möglich sei und inwieweit das gesamte Bewerbungsverfahren durch aktuelle Entwicklungen in Bezug auf die Gleichbehandlung aller Bewerber überhaupt noch als rechtssicher bezeichnet werden könne.
KOMMENTAR
Späte Verzweiflung
Thorsten Gödecker (NW)
Norbert Morkes kommt spät mit seiner Kritik an der Verwaltungsvorlage, die die Verwaltung vor acht Tagen öffentlich gemacht hat. Er hat Recht, wenn er die Vorlage als "unzureichend" geißelt, denn offensichtlich reicht der Verwaltung das Votum der "kleinen Auswahlkommission" für die Brüder Böhning als Substanz für die Entscheidung. Warum der Ausschuss überhaupt noch votieren soll, wenn schon alles in "trockenen Tüchern" ist, darf als legitime Fragestellung betrachtet werden. Dass die Verwaltung sich noch nicht einmal die Mühe macht, dem Ausschuss Details über die veränderten Rahmenbedingungen zu unterbreiten, ist ein Indiz dafür, dass nur noch mehrheitlich abgenickt werden soll, was jenseits des Ausschusses längst beschlossen worden ist.
Warum ausgerechnet die BfGT versucht, den geschnürten Sack wieder zu öffnen, mag der Verzweiflung über das Verfahren geschuldet sein - schlau ist es nicht. Die zentrale Figur der BfGT ist nämlich Norbert Morkes und der will selbst die Zukunft der Weberei gestalten.