Partnerschaftliche Aufgabe: Vereinbarung zur Konversion unterzeichnet
Als einen ersten Schritt zur grundsätzlichen Regelung der Zusammenarbeit zur Konversion haben die Stadt Gütersloh und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BimA) jetzt eine Vereinbarung geschlossen.
Unterzeichnung Konversionsvereinbarung
Unterzeichneten jetzt die Konversionsvereinbarung zwischen der Stadt Gütersloh und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: (v.l.) Bürgermeisterin Maria Unger, Dr. Gerald Brummund und Bernd Grotefeld, (beide BimA)
Diese Vereinbarung bezieht sich auf die beiden Standorte der Princess Royal Barracks, Marienfelder Straße, und die Mansergh-Barracks, Verler Straße. Die Konversion dieser militärischen Liegenschaften wird als gemeinschaftlich-partnerschaftliche Aufgabe gesehen, die sich mit einer zivilen Nachnutzung in gemeinsamer Zielentwicklung, Organisation und Umsetzung äußert.
Beide Beteiligte orientieren sich im Konversionsprozess an den städtebaulichen und strukturpolitischen Zielen der Stadt sowie an den Verwertungsinteressen der BimA. Die Verpflichtung zur kooperativen und vertrauensvollen Zusammenarbeit bezieht sich auf die Konversionsflächen als Beitrag zur Befriedigung der kommunalen Bedarfe, auf erste Regelungen im Umgang mit Altlasten sowie auf die Verpflichtung zur bürgerschaftlichen Beteiligung. Die Vereinbarung umfasst auch die cirka 350 Wohnungen der Briten, die sich in der Hand der BimA befinden. Für diese Immobilien wird der Stadt Gütersloh ein Erstzugriffsrecht zugesprochen.
Die Bundesanstalt vereinbart üblicherweise mit allen beteiligten Städten und Gemeinden des Konversionsprozesses gemeinsame Regelungen. Der Rat der Stadt Gütersloh hatte in seiner Aprilsitzung der Unterzeichnung zugestimmt.
Eine Meldung vom 08.05.2014