Im Flächenstreit vorerst keine Entscheidung

Quelle: 
Neue Westfälische, Gütersloher Zeitung, 17.01.2014

Flughafen: Detmold braucht Zeit

Von Rainer Holzkamp

Gütersloh. Die Bezirksregierung Detmold hat die Entscheidung über die beiden Anträge auf Rückgemeindung weiter Flächen des Flughafens an der Marienfelder Straße zurückgestellt. Das sei im Einvernehmen mit den beteiligen Kommunen geschehen, hieß es auf Anfrage der NW.

Insgesamt geht es um rund 250 des 340 Hektar großen Areals. Allein 180 Hektar fordert die Gemeinde Herzebrock-Clarholz zurück, über 70 Hektar die Stadt Harsewinkel. Die jeweiligen Grundstücke waren Mitte der 30er Jahre im Zusammenhang mit dem Bau des Flughafens der Stadt Gütersloh zugeordnet worden.

Wie die Bezirksregierung weiter mitteilte, ist mit den beteiligten Kommunen vereinbart worden, zunächst weitere Gespräche über die "Ausrichtung gewerblicher Entwicklungen am Flughafen" zu führen. Es gehe dabei um komplexe regional bedeutende Flächennutzungen.

Sowohl Herzebrock-Clarholz als auch Harsewinkel hatten grundsätzliches Interesse an der Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes nach Abzug der britischen Streitkräfte bekundet. Bislang ließen die Anrainer jedoch offen, in welcher Größenordnung sie sich beteiligen wollen. Herzebrock-Clarholz sieht sich auch künftig beim Gewerbegebiet Aurea an der A 2 in der Pflicht.

Inzwischen ist deutlich geworden, dass mehr als die Hälfte des Flughafengeländes wegen des Vorkommens seltener und bedrohter Pflanzen- und Vogelarten unter Naturschutz gestellt wird. Für die angedachte gewerbliche Nutzung bleibt wohl allenfalls der bereits bebaute Streifen entlang der Marienfelder Straße. Herzebrock-Clarholz würde bei einer Rückgemeindung der damals entzogenen Flächen mithin zwar Gebiet hinzugewinnen, allerdings ohne darauf wirklich zugreifen und es überplanen zu können.

Wenngleich Detmold jetzt gegenüber der NW einen Zusammenhang zwischen den Gebietsänderungsanträgen mit dem umstrittenen neuen Landesentwicklungsplan (LEP) bestreitet, so würde jedoch der vom LEP gesetzte Rahmen ein Gewerbegebiet auf dem Flughafen in mehrerer Hinsicht erheblich erschweren. Denn als ein Grundsatz steht im LEP-Entwurf: "Neue Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen sind an die vorhandenen Allgemeinen Siedlungsbereiche oder Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen festzulegen." Außerdem wird eine kurzwegige und möglichst ortsdurchfahrtfreie Anbindung an das überörtliche Straßenverkehrsnetz verlangt. Das alles kann der Flughafen nicht vorweisen. Und es gibt noch eine Hürde. Denn laut Entwurf werden bandartige Entwicklungen entlang von Verkehrsachsen stark eingeschränkt.

Wann Detmold über die Anträge der beiden Nachbarkommunen entscheidet, "ist derzeit noch nicht absehbar". Die Fachthemen würden umfassend, sorgfältig und gebündelt geprüft.