Entscheidung zur Webereiträgerschaft soll vorgezogen werden

Quelle: 
Fachbereich Zentrale Öffentlichkeitsarbeit, Stadt Gütersloh, 11.07.2013

In der Hauptausschuss-Sitzung vom 8.7. 2013 stellten die Fraktionen Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und die BfGT Fragen zur Weberei, die von der Stadtverwaltung beantwortet wurden:

Frage: Was bedeutet die Insolvenz der Weberei für die Stadt?
Antwort der Stadtverwaltung:
Das Insolvenzverfahren hat für die Stadt als Vermieterin und Förderungsgeber zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Auswirkungen, weil der Betrieb der Weberei für die Dauer des vorläufigen Insolvenzverfahrens in den nächsten Wochen (längstens drei Monate = Insolvenzgeld - Zeitraum) nach Aussagen des vorläufigen Insolvenzverwalters unverändert weitergeführt wird. Es ist auch das erklärte Ziel der Verwaltung und des vorläufigen Insolvenzverwalters, den Betrieb der Weberei auch über den Zeitraum des vorläufigen Insolvenzverfahrens hinaus aufrecht zu erhalten und insbesondere auch die Arbeitsplätze zu erhalten. In dem mit der Kündigung eingeleiteten Betreiberwechsel ist jetzt nicht mehr die PariSozial Ansprechpartner der Verwaltung, sondern der vorläufige Insolvenzverwalter.

Frage: Hat die Insolvenz Auswirkungen auf das laufende Bewerbungsverfahren?
Antwort der Stadtverwaltung:
Das Bewerbungsverfahren wird unverändert weitergeführt. Dies entspricht auch der Interessenlage des vorläufigen Insolvenzverwalters, der in dem vorläufigen Verfahren auch bestrebt ist, einen neuen Betreiber für die Weberei zu finden. Die Entscheidung über einen neuen Betreiber bleibt letztlich bei der Stadt. Der vorläufige Insolvenzverwalter würde allerdings beratend mitwirken.

Frage: Muss an dem vorgesehenen Zeitplan, die Entscheidung für einen neuen Betreiber am 8.10.2013 zu treffen, etwas geändert werden?
Antwort der Stadtverwaltung:
Grundsätzlich müsste der Zeitplan nicht geändert werden. Es ist jedoch beabsichtigt, den vorliegenden Zeitplan so zu straffen, dass die Entscheidung für einen neuen Betreiber rechtzeitig vor dem 1.10. getroffen werden kann. Zur Zeit ist vorgesehen, die Entscheidung über einen neuen Betreiber in einer vorgezogenen Sitzung des Kulturausschusses oder einer Sondersitzung am 19. 9. oder 23.09. zu treffen. Sobald der geänderte Zeitplan feststeht, wird er den Fraktionen übermittelt.

Frage: Ist die Vergabe an einen neuen Träger weiterhin als Betriebsübernahme im Sinne des § 613 a BGB zu sehen?
Antwort der Stadtverwaltung:
Nach Auskunft des vorläufigen Insolvenzverwalters gilt der § 613 a BGB.

Frage: Den Mitarbeitern / Angestellten wird für die Dauer von drei Monaten ein Insolvenzgeld bezahlt. Welche Möglichkeiten bestehen für die Stadt Gütersloh, die Weiterführung des Betriebes bis zur Übergabe an einen neuen Träger zu sichern?
Antwort der Stadtverwaltung:
Die Stadt hat keine Möglichkeit, die Weiterführung des Betriebes nach Ablauf des Insolvenzgeld-Zeitraumes zu sichern. Durch die positive Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter und ein beschleunigtes Verfahren zur Auswahl des neuen Betreibers soll die Weiterführung des Betriebes unterstützt werden.

Pressemeldung vom 11.07.2013
Susanne Zimmermann
Fachbereich Zentrale Öffentlichkeitsarbeit, Stadt Gütersloh