Offener Brief an die Bürgermeisterin zur Diskussion um eine(n) Bürgerbeteiligungsbeauftragte(n)
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr erfreut zeigen wir uns über Ihre Aussagen zu unserem Antrag einer / eines Beauftragten für Bürgerbeteiligung in der Stadt Gütersloh. Wir freuen uns, dass Sie sich in erster Linie als Ansprechpartnerin der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt sehen und die Bürgerbeteiligung in Gütersloh weiterhin umsetzen wollen.
Sie sind mit der Materie sowie den laufenden Neuerungen in Fra-gen der Bürgerbeteiligung vertraut. In Ihren Händen laufen alle Fäden zusammen, und Sie koordinieren alle Projekte.
Im Sinne unseres Antrages fordern wir Sie auf, eine öffentliche Bilanz Ihrer Arbeit und damit der direktdemokratischen Beteiligungsbemühungen im Jahr 2011 zu ge-ben. Des Weiteren fordern wir Sie auf, anhand der Beispiele Hallenbad, Stadthalle, Bürgerhaushalt 2013 und Konversion zu erläutern, wie Sie das Thema Bürgerbeteiligung in Zukunft gestalten wollen.
Wir möchten im Vorfeld klarstellen, dass die Gütersloher Bürgerinnen und Bürger von Ihnen als Beteiligungsbeauftragte mehr erwarten als eine bloße Aufzählung von Einzelaktionen, Ratsmitgliedern und deren sachkundigen Bürgern. Vielmehr erwarten sie, dass Sie Ihr Konzept offenlegen, mit dem Sie Bürgerbeteiligung in unserer Stadt stärken wollen.
Neben einem Rückblick auf das Beteiligungsjahr 2011 nehmen wir Ihre Aussage daher gleichfalls zum Anlass, auch vorausschauend bereits jetzt eine Bilanzierung künftiger Verfahren im Blick zu behalten, da das Thema Beteiligung offensichtlich auch weiterhin einen festen Bestandteil Ihrer Aufgaben einnehmen wird. Gleichzeitig würden wir uns sehr darüber freuen, wenn Sie uns auch Kenntnis davon geben könnten, mit welchen verbindlichen Formaten Ihr Haus Anfragen seitens der Bürger bearbeitet, wenn sie sich etwa direkt an die Fachabteilungen im Rathaus wenden. (Eingangsbestätigungen, Protokolle, Entscheidungsdokumentation).
Mit freundlichen Grüßen
BürgerInneninitiative 'Demokratie wagen!'
Die Antwort unserer Bürgermeisterin vom 30.Januar 2012:
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW;
Ihre Eingabe vom 19.12.2011 zur Benennung einer/eines Bürgerbeauftragten bei der Stadt Gütersloh
Sehr geehrter Herr Droop,
der Hauptausschuss der Stadt Gütersloh hat in seiner Sitzung am 16. Januar 2012 Ihre Eingabe zur Benennung einer/eines Bürgerbeteiligungsbeauftragten in der Stadtverwaltung Gütersloh einstimmig zur Erledigung an mich verwiesen.
Bereits in den Vorlagen zur Bürgerbeteiligung an der Willensbildung (DS 350/2011) und zur Satzung über die Bürgerbeteiligung in der Stadt Gütersloh (DS 424/2011) wurde aufgezeigt, wie Bürgerbeteiligung in Gütersloh praktiziert wird und dass sich die gegenwärtige Organisation der Bürgerbeteiligung aus Sicht der Verwaltung bewahrt hat.
Eine Zentralisierung dieser Aufgaben würde der Diversität und Komplexität der einzelnen Beteiligungsformen nicht gerecht und zusätzliche Kosten verursachen, die es mit Blick auf die erforderliche Haushaltskonsolidierung zu vermeiden gilt. Die dezentrale Prozessorganisation erscheint mir daher ebenso effektiv wie effizient.
Die Bürgerinnen und Bürger können sich direkt in Beteiligungsfragen an die jeweiligen Geschäfts- und Fachbereichsleitungen wenden. Bei Bedarf können sie mich gerne auch persönlich bzw. das Büro des Rates und der Bürgermeisterin ansprechen.
Unter Bezug auf Ihren Offenen Brief möchte ich noch betonen, dass Hauptausschuss und Verwaltung konform in ihrer Haltung gehen, Bürgerbeteiligung am konkreten Fall zu leben und ein hoher bürokratischer Aufwand zugunsten der Inhalte zu vermeiden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Maria Unger