Vorbereitung der 2. Armutskonferenz
Liebe Interessierte/Freunde/Aktive/MitmacherInnen/Neugierige der Armutskonferenz,
am Montag hat das nächste Treffen zur Vorbereitung der 2. Armutskonferenz stattgefunden. Ein Tagesordnungspunkt war der Status quo der Anträge, die auf der 1. Armutskonferenz entwickelt wurden. Alle Anträge werden im April in den zuständigen Ausschüssen des Rates der Stadt Gütersloh beraten. Hier ist der Inhalt der Anträge für euch alle zusammengefasst:
Antrag "Treffpunkte für Benachteiligte in den einzelnen Stadtteilen schaffen"
Es wird als Ziel festgelegt, dass in allen Gütersloher Stadtteilen Einrichtungen mit niedrigschwelligen Angeboten sowie Beratungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten (Treffpunkte) vorhanden sind. Sie dienen der und unterstützen die Zusammenarbeit zwischen den Generationen. Sie sollen vorrangig von Trägern aus dem Sozial- und Wohlfahrtsbereich betreut werden.
In der Begründung heißt es:
Gerade benachteiligte, arme oder von Armut bedrohte Menschen haben oft kaum oder keine hinreichenden Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe. Vereinsamung und Isolation sind häufig die Folgen. Treffpunkte in den Stadtteilen können dieser Entwicklung entgegenwirken.
Antrag "Guter Wohnraum und bezahlbare Mieten"
Der Rat soll eine Selbstbindung zur Schaffung von öffentlich geförderten bzw. bezahlbaren Wohnraum beschließen.
Es soll außerdem ein konkretes Konzept für die kurz-, mittel- und langfristige Versorgung von Personen mit Bedarf an kostengünstigem Wohnraum erstellt werden.
Die Verwaltung soll darüber hinaus einen Wohnungsgipfel unter Teilnahme von Vertreterinnen der Kommunalpolitik, der Stadtverwaltung, der Wohnungswirtschaft, der freien Wohlfahrtspflege und Beiräten (z.B. Seniorenbeirat, Behindertenbeirat...) durchführen.
Die Verwaltung wird desweiteren beauftragt, geeignete Flächen in den einzelnen Stadtteilen zu ermitteln, auf denen sozialer Wohnungsbau stattfinden kann und mit geeigneten Vermietern im öffentlich geförderten Wohnraum Verhandlungen aufzunehmen, um diese zu entsprechenden Baumaßnahmen zu ermuntern. Ebenso sollen gemeinnützige Investitionen im Neu- als auch im Altbestand auch mit der Möglichkeit der langfristigen Verfügbarkeit von Sozialwohnungen geprüft werden.
Die Verwaltung wird auch beauftragt, die Möglichkeiten zu prüfen, die Fehlbelegungsabgabe wieder einführen.
In der Begründung heißt es:
Guter Wohnraum und bezahlbare Mieten sind wesentliche Voraussetzungen für sozialen Frieden und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
In Gütersloh mangelt es akut an kostengünstigem Wohnraum. Von diesem Mangel sind insbesondere Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern, junge Menschen in sozial schwierigen Lebensverhältnissen, MigrantInnen, SozialhilfeempfängerInnen, GeringverdienerInnen oder Arbeitnehmende in prekären Arbeitsverhältnissen sowie Obdachlose betroffen, ebenfalls SeniorInnen mit geringer Rente oder Menschen mit Beeinträchtigungen. Für diese Wohnungssuchenden ergibt sich zudem die Hürde fehlender senioren- bzw. behindertengerechter Wohnungen.
Antrag "Koordinatorenstelle zur Reduzierung von Kinderarmut"
Der Rat beschließt eine Teilzeit-KoordinatorInnenstelle zur Reduzierung von Kinderarmut in Gütersloh.
Ihre Aufgaben sollen sein:
- Koordination und Vernetzung der Hilfsangebote für von Armut betroffene Familien
- Beratung über Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten (evtl. Begleitung)
- Erstellen eines einfach zugänglichen und (möglicherweise auch nonverbal) verständlichen Wegweisers der Angebote (Broschüre und Internetauftritt
- Präsenz in den Sozialräumen
In der Begründung heißt es:
Es gibt in Gütersloh vielfältige Unterstützungsangebote für Familien, denen wenig Geld zur Verfügung steht, diese sind jedoch nicht ausreichend iteinander vernetzt. Zudem stehen der Inanspruchnahme der Hilfen sehr oft Hürden entgegen, die es unbedingt zu reduzieren gilt.
Die Armutskonferenz wird die Diskussion der Anträge verfolgen und die (Zwischen-)Ergebnisse hier präsentieren.
Das Vorbereitungsteam