Demokratie in Zeiten der Pandemie
Zur Zeit hat die Gütersloher Stadtverwaltung eine Allgemeinverfügung zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus in der Stadt online gestellt, in der sie auf vier Seiten detaillierte Angaben macht zu dem, was geboten und vor allem verboten ist. Sie setzt damit die Vorgaben des Landes NRW um. Hier findet sich in Punkt 6 auch der Hinweis auf das Verbot:
„Alle öffentlichen Veranstaltungen werden hiermit untersagt. Das schließt grundsätzlich auch Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel sowie Demonstrationen ein, die jedoch im Einzelfall nach Durchführung einer individuellen Verhältnismäßigkeitsprüfung zugelassen werden können.
Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -Vorsorge zu dienen bestimmt sind oder der Versorgung der Bevölkerung dienen (z.B. Wochenmärkte)."
Auf die Frage, wie die die politische Arbeit in der Stadt Gütersloh in Zeiten der Corona-Krise gesichert ist, erreichte uns heute (17. März 2020) folgende Nachricht aus dem Rathaus:
Hinsichtlich der Durchführung von Sitzungen der Ausschüsse und des Rates handelt jede Kommune in eigener Zuständigkeit. Zur Zeit werden in Gütersloh mit der Politik die Möglichkeiten ausgelotet, um eine kontinuierliche Handlungsfähigkeit unserer Stadt bei Minimierung bzw. Wegfall von Sitzungen sicherzustellen.
Das Land NRW hat zur Durchführung von Sitzungen noch keine Handlungsempfehlungen erlassen. Jedoch hat der Städte- und Gemeindebund NRW Empfehlungen herausgegeben, nach denen die Stadt Gütersloh grundsätzlich bis auf weiteres auch handelt:
- Rats- und Ausschusssitzungen, die keine dringenden Anliegen auf der Tagesordnung enthalten, sollten verschoben werden bis zunächst nach Ostern. Die Sitzungen sollten auf ein notwendiges Mindestmaß beschränkt werden.
- Wahl eines größeren Sitzungsraums, der über Fenster gelüftet werden kann. In einem größeren Raum sollten die Rats- und Ausschussmitglieder im Abstand von 1m – 2m zueinander sitzen (allgemeine Empfehlung des RKI). Ein größerer Abstand zu den Zuschauern ist ebenfalls zu empfehlen. Es sollte ein Desinfektionsspender vor dem Sitzungssaal positioniert werden.
- Die Rats- und Ausschussmitglieder sollten nochmals – auch am Eingang – auf die allgemeinen Empfehlungen des RKI zum Thema Husten-/Niesetikette und allgemeine Vorkehrungen wie den Verzicht auf einen Handschlag aufmerksam gemacht werden. Ferner sollte auch im Vorfeld ein Hinweis erfolgen, dass diejenigen, die sich krank fühlen, auf jeden Fall von den Sitzungen fernbleiben. In den Ausschüssen sollten die jeweiligen Stellvertreter informiert werden.
- In dringenden Fällen und bei notwendiger Absage der Sitzung ist eine Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters mit einem Ratsmitglied gem. § 60 GO NRW möglich. Hier sollte der Bürgermeister aber im Vorfeld Kontakt mit den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden aufnehmen und über die zu treffende Entscheidung sprechen, damit es in der nächsten ordentlichen Ratssitzung, in der die Dringlichkeitsentscheidung genehmigt wird, nicht zu Unstimmigkeiten kommt.
Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist ein hohes Gut der Gemeindeordnung NRW, sodass dringend von einem Ausschluss der Öffentlichkeit abzuraten ist. Den Zuschauern werden Verhaltenshinweise gem. den Empfehlungen des RKI (nicht zu viele Zuhörer, Desinfektionsmittel, genügend Platz) gegeben.
Quelle: Büro für Ratsangelegenheiten und Bürgerdialog, Stadt Gütersloh