Antrag für eine Nachhaltigkeitssatzung

  • 22 July 2015
  • jdroop

Update: Kommentar von Anke Knopp

Die Initiative ‚Demokratie wagen!‘ stellt den Antrag nach § 24 GO NRW an den Hauptausschuss c/o Bürgermeisterin Maria Unger, eine „Nachhaltigkeitssatzung“ als Verschuldungsbremse ab dem Haushaltsplan 2016 zu verabschieden. Diese Nachhaltigkeitssatzung würde auch gleichzeitig der Generationengerechtigkeit dienen.

Begründung:

Immer mehr Kommunen erkennen, dass sie auf Kosten künftiger Generationen leben und wirtschaften. Die Verschuldung bleibt oder nimmt zu, der Eigenkapitalanteil nimmt ab, die kommunale Infrastruktur verliert an Wert oder hält den neuen Herausforderungen nicht stand. Die nachrückende Generation übernimmt ein Erbe mit sehr vielen Unwägbarkeiten und dazu eine große Altlast. Auch Gütersloh sieht sich diesen Herausforderungen gegenüber und sollte daher handeln.

Viele Kommunen entschließen sich freiwillig und aus eigenem weitsichtigen Handeln für eine sogenannte Nachhaltigkeitssatzung. Ein gutes Beispiel bietet die Stadt Overath. Hieran könnte sich Gütersloh orientieren.

Mit der Einführung des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens vor ein paar Jahren ist es nun möglich, die intergenerative Gerechtigkeit der Finanz- und Haushaltspolitik zu beziffern. Eine gute Grundlage für das weitsichtige Austarieren ist damit vorhanden.

Nachhaltigkeitssatzungen sollen dabei helfen und bei Entscheidungen verbindlich dafür sensibilisieren, ein Wirtschaften auf Kosten der nachrückenden Generation zu verhindern. Unsere kommunale Gemeinschaft in Gütersloh lebt zurzeit sehr komfortabel. In den letzten Jahren konnte Gütersloh immer den städtischen Haushalt ausgleichen. Es gab keine Neuverschuldung und alte Schulden konnten sogar erheblich reduziert werden.

Dies wird sich jedoch durch die bevorstehenden Herausforderungen ändern. Die Landeszuschüsse sinken, gleichzeitig sind Investitionen zu tätigen, z.B. in eine neue Feuerwehr und in den Erhalt unserer Infrastruktur. Unsere Schulen sind trotz ständiger Investitionen längst nicht alle in dem Zustand, der für erfolgreichen Unterricht nötig wäre. Der Abzug der britischen Streitkräfte lässt die Kaufkraft sinken und die Konversion der militärischen Flächen erfordert erhebliche finanzielle Mittel. Und die Flüchtlingssituation wird auch von uns hier neue finanzielle Anstrengungen verlangen für eine angemessene Hilfe.

Damit die Lebensqualität der zukünftigen Generationen möglichst erhalten bleibt, müssen die verantwortlichen Kommunalpolitiker bereits jetzt konkrete Vorsorge betreiben. Ideal wäre also eine generationengerechte Nachhaltigkeitssatzung auch für Gütersloh.

Eine wichtige Bedingung hierbei ist die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips: "Wer bestellt, bezahlt". Hier gilt es, eine politische Diskussion zu führen, ob das Land und der Bund die zusätzlichen an die Kommune delegierten Aufgaben auch bezahlt. Ansonsten greift die Nachhaltigkeitssatzung mit dem Generationenbeitrag als Ausgleich.

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Kommentar von Anke Knopp zur Beratung im Hauptausschuss am 17. Aug.2015

Satzung für Nachhaltigkeit – an Finanzausschuss delegiert

Der Hauptausschuss hat unseren Antrag auf eine nachhaltige und generationengerechte Haushaltssatzung gestern nach kurzer Diskussion an den Finanzausschuss überwiesen. Einstimmig ist das so beschlossen worden.

Kurzer Abriss der Diskussion:

Grüne: inhaltlich sei der Antrag gut und könnte durchaus in der Hauptsatzung mit aufgenommen werden. Im Eckpunktepapier sei die Idee der Generationengerechtigkeit allerdings bereits formuliert. Der Grad der Verbindlichkeit sei bei dem Eckpunktepapier allerdings nicht so gewesen, wie man sich das erhofft hatte. Grundsätzlich enthalte die Satzung kluge Gedanken, auch die Konnexität werde berücksichtigt, wir empfehlen, das weiter aufzugreifen. Vorschlag, das im Finanzausschuss weiter zu diskutieren.

UWG: Steuererhöhung ist nicht das richtige Mittel. Grundlage sei eine Bestandsaufnahme, die gute Steuerquote sei kein Garant, falle die weg, dann wackele der Haushalt, eine Strukturanalyse des Haushaltes sei bisher boykottiert worden. Ein Plan B sei notwendig, die Ausgleichsrücklage reiche nicht aus.

SPD: Ziel ja, Weg dahin müsse man sich ansehen.

BfGT: Nachhaltigkeit sei nicht verkehrt.

Kämmerin: es sei begrüßenswert, sich wiederum mit der Frage auseinanderzusetzen, die Beschlüsse von 2012 zum Haushalt hätten ähnliche Mechanismen zur Grundlage gehabt. Die günstigen Bedingungen seien bisher dafür verantwortlich, dass dies geklappt habe. Schuldenabbau sei gut, man habe auch verhindert, dass Schulden ansteigen. GT hat günstige Ausgangsposition, aber man müsse sich darauf vorbereiten, dass es wieder anders wird. sie begrüßt, dass es zu einer Diskussion zur Satzung komme, ein neuer Grundsatzbeschluss wäre möglich, wenn sich dann alle daran halten. Es sollte keine weiteren freiwilligen Leistungen geben, aber man halte sich nicht dran. Eine Erhebung der Grundsteuer sei nicht wünschenswert, auch Generationenbeitrag sei für GT nicht gut.

Vorschlag also: Verweis an den Finanzausschuss und von dort an den Rat der Stadt überweisen.

Allerdings tagt der Finanzausschuss erst am 22.9.2015 – also kurz nach der Bürgermeisterwahl am 13.9. – hoffentlich haben dann noch alle im Kopf, was sie da an nachhaltigen Statements in den Parteien und Gruppierungen formuliert haben. Sonst bleibt noch der Termin der Stichwahl, die liegt auf dem 27.9.15.