Antrag auf Rückgemeindung - Atomisierung von Interessen

  • 23 May 2013
  • jdroop

Konversion. In Gütersloh ist damit die Umwandlung der bisher miltiärischen Nutzung von Flächen und Inftrastruktur in eine zivile Nachfolgenutzung gemeint. Konversion ist aber auch ein Begriff für den Zerfallsprozess bei Atomkernen.

In Gütersloh steht der Begriff offensichtlich für beides: Trotz der immer wiederkehrenden Aufrufe der Bürgermeisterin Unger als Sprecherin der betroffenen OWL-Kommunen, diese Aufgabe im gemeinsamen "Konsens" zu meistern, rührt jeder in seiner eigenen Suppe. Hier zwei Beispiele: Die Nachbarkommunen. Sie haben einen Antrag auf Rückgemeindung der Militärflächen gestellt. (Der Antrag aus Harsewinkel ist beigefügt, sehr lesenswert.... )

 

Im Prozess der Konversion: Stadtgrenzen neu festlegen? Foto ak 2013

 

Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz zeigt sich modern: Auf der Homepage der Stadt finden sich zwar die neuesten Meldungen der "tagesschau.de" (heute: "De Maizière und die Drohnen") - ein Hinweis auf den bahnbrechenden Beschluss des Rates zur Rückgemeindung der militärischen Flächen findet sich allerdings nicht auf den ersten Blick. Da unterscheiden sich die Städte also nicht in ihrer Informationspolitik. Diese Entscheidung muss man erst im Ratsinfosystem suchen. Im Rat war am 15.5.2013 beschlossen worden, diesen Antrag auf Rückgemeindung in Detmold (Bezirksregierung) zu stellen. Einen solchen Ratsbeschluss zu fassen, hatte die beauftragte Anwaltskanzlei Wolter Hoppenberg aus Sicherheitsgründen empfohlen, da die Gemeindeordnung für solche Fälle keine Vorgaben macht. Bereits im Hauptausschuss vom März war eine Entscheidung gefällt worden (Siehe mein Blogbeitrag vom 23. März 2013). Die Kanzlei lässt nichts anbrennen, sie schreibt über sich "Leitgedanke unserer Tätigkeit ist, die Ziele unserer Mandanten mit Nachdruck und Augenmaß durchzusetzen". Sie ist auf dem besten Wege dahin. Der Antrag findet sich noch nicht öffentlich, sobald dieser fertig sei, werde man ihn auch veröffentlichen, zitiert die NW-Lokalzeitung den CDU-Bürgermeister.

Die Stadt Harsewinkel, Nachbar Nummer 2, hat sich in gleicher Mission auf den Weg gemacht und einen Antrag auf Rückgemeindung der Flächen beantragt. Eine Entscheidung des Rates steht am 28. Mai auf der Tagesordnung. Diese Entscheidung steht übrigens auf der Tagesordnungspunkt nach dem mündlichen Bericht der Bürgermeisterin Unger und Stadtplaner Dr. Zirbel, die als Gütersloher Gäste zum Sachstandsbericht Konversion geladen sind. Bereits am 19.3.12 hatte der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss der Stadt Harsewinkel dem Rat empfohlen, einen Antrag auf Rückgemeindung durch das Büro Wolter Hoppenberg erarbeiten zu lassen und bei der Bezirksregierung einzureichen. Es ist die gleiche Kanzlei, die auch für die Herzebrock-Clarholzer arbeitet. Der Antrag findet sich allerdings in Harsewinkel im Netz (siehe unten):

Der Antrag auf Rückgemeindung begründet sich demnach aufgrund §§ 17 Abs. 1, 19 Abs.3 Satz 2 GO NW: Gemeindegrenzen können aus Gründen des öffentlichen Wohls in Fällen geringerer Bedeutung durch die Bezirksregierung geändert werden.

Zentrale Aussage im dem Antrag auf Rückgemeindung ist etwa folgender Satz: "Aktuell ist der Abzug vom Standort 2016/17 geplant. Spätestens von diesem Zeitpunkt an sollten die ursprünglichen Gemeindegrenzen wiederhergestellt sein, um nach der Freigabe des Geländes Klarheit über den zuständigen Planungsträger zu erhalten."

Ein ganz besonderes Argument hebt sich der Antragsteller bis zum Schluss auf: "Die Rückgemeindung der oben bezeichneten Flächen dient auch deshalb dem öffentlichen Wohl, weil auf diese Weise die Spätfolgen willkürlicher Flächenzugriffe des damaligen Unrechtsregimes, denen allein militärisches und auf die Vorbereitung eines Angriffskrieges gerichtete Interessen zugrunde lagen, regional verträglich beseitigt werden können." Es drängt sich die Frage auf, ob man auch recherchiert hat, welche Bauern damals "umgesiedelt" wurden und ob diese angemessen entschädigt wurden - wenn überhaupt. Hier der Antrag zum Selberlesen, er ist deutlich unterhaltsamer als es auf den ersten Blick aussieht, weil hier alles heranagezogen wird, was die Geschichte und das "kollektive Zugehörigkeitsgefühl" so hergibt.

 

Allein an diesen beiden Beispielen lässt sich unschwer erkennen, dass die Konversion noch lange nicht "durch" ist - von wegen die Planungshoheit liege allein bei der Stadt Gütersloh. Es sieht eher nach einem langen Rechtsstreit aus. Und nach der Unfähigkeit, diesen Prozess modern und kollegial zu moderieren. Dies auf allen Seiten. Es geht hier schlicht ums Geld und Geschäftemachen. Während in Gütersloh noch darüber nachgedacht wird, ob man zur Bewältigung der "Jahrhundertaufgabe" ggf. eine Stelle schaffen soll oder nicht und ob diese Gedanken nicht überhaupt zu früh seien, schaffen die Nachbarn bereits Fakten. Nach Konsens sieht das alles nicht aus. Eher nach Zerfall der Atome. Mit ungewisser Sprengkraft für alle Beteiligten.

 

Erschienen am 22.05.2013 im Blog von Anke Knopp "Blickpunkt aus Gütersloh"

http://blickpunkt-gt.blogspot.de/2013/05/antrag-auf-ruckgemeindung-atomisierung.html